
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Bestattungsarten:
Erdbestattung
- Die Wahlgrabstelle
Eine Erdwahlgrabstelle kann als Einzel- oder Doppelgrabstelle erworben werden. Die Grabstelle wird von den Angehörigen ausgewählt und das Grab kann am Ende der 20-jährigen Ruhefrist weiter verlängert werden. Es können auch Urnen auf der Stelle beigesetzt werden.
- Die Reihengrabstelle
Eine Reihengrabstelle wird vom Friedhof der Reihe nach zugeteilt. In einer Reihengrabstelle darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden und das Grab kann am Ende der 20-
jährigen Ruhefrist nicht verlängert werden. Eine Reihengrabstelle ist in der Regel preisgünstiger als eine Wahlgrabstelle.
- Die Rasenreihengrabstelle
Eine Rasenreihengrabstelle ist eine Grabstelle, auf die keine Grabpflege anfällt, da dort in der Regel eine Wiese entsteht.
Feuerbestattung
- Die Urnenwahlgrabstelle
Ein Urnenwahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder für vier Urnen erworben werden. Die Stelle wird von den Angehörigen ausgesucht und kann nach 20-jähriger Ruhefrist weiter verlängert werden.
- Die Urnenreihengrabstelle
Die Urnenreihengrabstelle wird vom Friedhof zugeteilt. Es darf jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Das Urnengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren nicht weiter verlängert werden
- Das Urnengemeinschaftsgrab
Wenn keine eigene Urnengrabstelle gewünscht wird, kann die anonyme Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage ohne Kennzeichnung der Grabstelle stattfinden. Eine Trauerfeier ist hier wie bei allen anderen Bestattungsarten auch möglich.
- Das Urnengemeinschaftsgrab
mit Platte oder Stele
Die Urne wird halbanonym mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbejahr auf der Stele oder Platte beigesetzt. Das Urnengrab wird für die Ruhefrist von 20 Jahren vom Friedhof gepflegt.
Seebestattung
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne im Meer. Dazu fährt ein Schiff auf die Ostsee oder Nordsee hinaus und übergibt die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer. Die Angehörigen können an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit Urkunde, wo die genauen Koordinaten der Beisetzung eingezeichnet sind.
Voraussetzung ist, dass der Verstorbene oder die nächsten Angehörigen (Ehepaare, Eltern oder Kinder) schriftlich seine Verbundenheit zum Meer niederlegen.

