Häufig gestellte Fragen (FAQ) an unser Bestattungsunternehmen in Berlin-Weißensee Wir informieren Sie ausführlich.
Im Folgenden beantworten wir Fragen, mit denen sich unsere Kunden oft an uns wenden:
Welche Leistungen bietet das Bestattungsinstitut?
Wir planen und gestalten die Bestattung, sei es die Feuer- oder Erdbestattung, erledigen alle Formalitäten, vermitteln den Trauerredner oder kirchlichen Beistand und organisieren die musikalische Untermalung, den Blumenschmuck, die Gestaltung von Portraits und Collagen, den Druck von Traueranzeigen und Danksagungen sowie Zeitungsanzeigen.
Welche Formalitäten erledigt das Bestattungsinstitut?
Zu Ihrer Entlastung holen wir den vom Arzt ausgestellten Totenschein vom Sterbeort ab, beantragen die Sterbeurkunde, melden den Verstorbenen bei der Behörden, der Krankenkasse, dem Versorgungsamt und der Rentenkasse ab, fordern das Sterbevierteljahr für den hinterbliebenen Ehepartner an, stellen in Zusammenarbeit mit einem Versichertenberater den Antrag für die Hinterbliebenenrente und fordern die Sterbegeld- sowie Lebensversicherungsleistungen an.
Um welche Formalitäten muss ich mich als Angehöriger selbst kümmern?
Ihre Aufgaben sind die Kündigung des Mietvertrags und der Versicherungen, die Abmeldung von Strom, Gas und Telefon sowie die Auflösung von Daueraufträgen, zum Beispiel bei der Bank.
Welche Dokumente benötigt der Bestatter?
In jedem Fall brauchen wir den Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse des Verstorbenen. Sofern vorhanden, legen Sie uns bitte außerdem den Schwerbehindertenausweis, die Mitteilung der letzten Rentenanpassung und Betriebsrentenbescheide, den Unfallrentenbescheid, die Lebens- und Sterbegeldversicherungspolice und die Grabkarte vor. Je nach Familienstand des Verstorbenen sind darüber hinaus diese Unterlagen vorzulegen:
- ledig: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch beziehungsweise beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- verwitwet: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch beziehungsweise beglaubigte Anschrift aus dem Familienbuch, Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschieden: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch beziehungsweise beglaubigte Abschrift des dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Für die Witwen- / Witwerrentenbeantragung sind die Steuer-ID des hinterbliebenen Ehepartners sowie die Renteninformation des Verstorbenen und des Hinterbliebenen, wenn noch keine Rente bezogen wurde, erforderlich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.